monatliche Sockelbeiträge
Beitragsgruppe A1: € 12,00Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsempfänger, Zivil- und Wehrdienstleistende
Beitragsgruppe A2: € 19,00
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die das Schwimmangebot nutzen
Beitragsgruppe B: € 16,00
Erwachsene
Beitragsgruppe C1: € 21,00
Familien mit einem Erwachsenen und x Kindern
Beitragsgruppe C2: € 28,00
Familien mit zwei Erwachsenen und x Kindern
Beitragsgruppe C3: € 32,00
Familien mit einem Erwachsenen und x Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), wobei ein Kind das Schwimmangebot nutzt
Beitragsgruppe C4: € 35,00
Familien mit einem Erwachsenen und x Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), wobei zwei oder mehr Kinder das Schwimmangebot nutzen
Beitragsgruppe C5: € 38,00
Familien mit zwei Erwachsenen und x Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), wobei zwei oder mehr Kinder das Schwimmangebot nutzen
Beitragsgruppe D: € 8,00
Passivmitglieder
Beitragsgruppe E: € 10,00
Fördermitglieder
Beitragsgruppe F: frei
Ehrenmitglieder
Beitragsgruppe G: € 3,00
Trainer
Aufnahmegebühren:
Aufnahmegebühr Gruppe A1 / A2 € 24,00
Aufnahmegebühr Gruppe B € 32,00
Aufnahmegebühr Gruppe C1 / C2 / C3 / C4 / C5 € 40,00
Verwaltungsgebühr: € 10,00
Mahnschreiben: € 10,00
Beitragszusatz für Überweiser: € 5,00
Bankgebühren bei ungerechtferitgter Stornierung: Gebührensätze der Banken
Kursgebühren:
Über die Höhe der Kursgebühren einzelner Veranstaltungen entscheidet der Vorstand in seinen Vorstandssitzungen.
Aufnahme:
Die Aufnahme in den Verein erfolgt laut Mitgliederbeschluss ausschließlich bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Auf schriftlichen Antrag zur Entrichtung der Beiträge per Überweisung im voraus, entscheidet der Vorstand.
Austritt
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt gem. Satzung des SFW e.V.. Bis dahin ist das Mitglied zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
Berechnungsgrundlage
Die Berechnung der monatlichen Mitgliedsbeiträge (Sockelbeitrag und erweiterte Mitgliedsbeiträge) erfolgt auf der Annahme von 42 Trainingswochen pro Geschäftsjahr. Die Beiträge sind auch während der Ferien fällig, in denen die Angebote ruhen können.

