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Wir wünschen Euch und Euren Familien ein friedliches und fröhliches Weihnachtsfest im Kreise Eurer Lieben und ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2022. Allen fleißigen Helfern, Trainer und Mitglieder danken wir besonders herzlich. Lasst uns gemeinsam mit Freude und Optimismus ins neue Jahr starten und darauf hoffen, dass wir unserem geliebten Sport und dem Vereinsleben möglichst bald ohne besondere Einschränkungen nachgehen können.

Bleibt gesund und vor allem: Bleibt uns auch im kommenden Jahr gewogen!

Der Senat von Berlin hat aktuell die zwölfte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese verschärften Regelungen gelten ab dem 8. Dezember 2021.

In gedeckten Sportanlagen gilt auch weiterhin die 2G-Regelung und die Pflicht eines zusätzlichen Tests. Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. Die Regelungen gelten für alle Anwesenden, also auch für Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende oder Zuschauende gleichermaßen.

Konkret bedeutet dies, dass ausschließlich nur noch Personen die Hallen oder den Fitnessbereich zum Spielen bzw. Trainieren betreten dürfen, welche die 2G+ Regeln erfüllen, und das mit den entsprechenden Zertifikaten nachweisen können. 

Personen, die unter die 2G+ Regelung fallen, müssen

  1. nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
  2. nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis) und
  3. einen negativen Testnachweis nicht älter als 24 Stunden vorweisen.

Ungeimpfte dürfen aktuell nicht am Sportbetrieb teilnehmen.

Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.

Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass beim Betreten und Verlassen der Trainingsstätten ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Während der sportlichen Betätigung kann dieser abgenommen werden, achtet aber weiterhin auf das Einhalten der Abstände untereinander.

Das Trainings-Angebot "Aerobic & Bauch-Beine-Po" donnerstags in der oberen Halle der Birger-Forell-Grundschule wird unter Rücksichtnahme der aktuellen 2G-Regeln bis auf Widerruf bis zum Jahresende nicht als Präsenzunterricht stattfinden, sondern als Online-Angebot.

Aerobic &
Bauch-Beine-Po
Trainerin:Anna
Zeit

donnerstags 20:00 - 21:30 Uhr

Meeting-Id968 6684 3437
Teilnehmer-Id183560

Der Senat von Berlin hat aktuell auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Zehnte Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese verschärften Regelungen gelten ab dem 15. November 2021.

Konkret bedeutet dies, dass ab Montag ausschließlich nur noch Personen die Hallen oder den Fitnessbereich zum Spielen bzw. Trainieren betreten dürfen, welche die 2G-Regeln erfüllen, und das mit den entsprechenden Zertifikaten nachweisen können. 

Personen, die unter die 2G-Regelung fallen, müssen

  1. nachweislich vollständig gegen COVID-19 geimpft sein (seit der letzten notwendigen Impfung sind mindestens 14 Tage vergangen) oder,
  2. nachweislich von einer COVID-19-Erkrankung genesen sein (mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate nach einem positiven PCR-Testergebnis).


Unter die 2G-Regelung fallen außerdem:

  1. Personen unter 18 Jahren, die einen eigenen negativen Test nachweisen können (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) und,
  2. nachweisen können, dass mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen können, dass sie aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden UND einen eigenen negativen Test nachweisen können (PCR-Test nicht älter als 48 Stunden – ein POC-Test ist hier nicht ausreichend).


Alle Personen unter 18 Jahren, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Test, die Vorlage des Schülerausweises ist hier als Nachweis ausreichend.

Kinder bis 6 Jahre sind von jeglicher Nachweispflicht ausgenommen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass beim Betreten und Verlassen der Trainingsstätten ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Während der sportlichen Betätigung kann dieser abgenommen werden, achten Sie aber weiterhin auf das Einhalten der Abstände untereinander.

UPDATE: Unsere Schwimmangebote werden wir ab dem 4. September 2021 wieder aktivieren können. Kinder in der Schwimmausbildung erhalten von uns vorher noch eine Informationsmail mit den genauen Trainingszeiten. Die Kinder aus Claudios Gruppen erscheinen zu ihren bekannten Zeiten.

Wir hoffen, das alle die Sommerferien entspannt haben nutzen können und der eine oder andere auch Urlaub machen konnte. Mit der heutigen "Corona-Info" geben wir Euch ein Update zum heute begonnenen Schulstart und der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes.

Gemäß der aktuell gültigen Infektionsschutzverordnung gilt wie folgt:

Die Sportausübung in gedeckten Sporthallen erlaubt Folgendes:

  • Bundes- und Kadertraining sowie Berufsporttreibende ohne Einschränkungen.
  • ärztlich verordneten Rehabilitationssport oder ärztlich verordnetes Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen plus einer übungsleitenden Person ohne Testpflicht.
  • Trainingsgruppen in beliebiger Größe können ohne Abstand, aber mit Testpflicht für alle Teilnehmenden (ab dem 15. Lebensjahr) trainieren.
  • bei Kindern bis einschließlich 14 Jahren in einer Gruppe bis maximal 20 Kindern gilt nur eine Testpflicht für die Übungsleitung.

Die Umkleidekabinen sollten nur so kurz wie möglich und nur zum Umziehen genutzt werden. Die maximale Personenanzahl pro Kabine ist dem Aushang an der jeweiligen Kabinentür zu entnehmen. Während des Aufenthalts in den Kabinen und in den Sanitärräumen (Duschen und Toiletten) sind die Fenster zu öffnen. 

Ab Betreten der Sportstätte ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bis entweder aktiv an der Sporteinheit teilgenommen oder die Halle verlassen wird. 

TESTPFLICHT

Wenn im Folgenden von einer Testpflicht die Rede ist, ist damit gemeint, dass entweder

  • ein maximal 24 Stunden alter Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test mit negativem Ergebnis.
  • oder ein Selbsttest unter Aufsicht einer hierzu beauftragten volljährigen Person mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde,
  • oder der Nachweis einer vollständigen Covid-19-Impfung (14 Tage vergangen seit der letzten notwendigen Impfung),
  • oder der Nachweis einer Genesung nach einer Covid-19-Erkrankung (positives Testergebnis mindestens 28 Tage nach und nicht älter als sechs Monate) vorliegen muss.

Achtung: Für diejenigen, die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getestet werden, gibt es keine generelle Befreiung mehr von der Testpflicht! Für die Überprüfung der Tests, Impfbescheinigungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig.

Anders als bei kulturellen Veranstaltungen o.ä. herrscht bei der Sportausübung keine Abstands- bzw. Maskenpflicht. Aus diesem Grund besteht bis auf weiteres eine Testpflicht bei der Sportausübung in gedeckten Sportanlagen.  

Unter den o.g. Vorgaben können wir somit unser Sportangebot nun nach den Sommerferien wieder starten - mit einer Ausnahmen: Schwimmen (s.u.).

Schwimmgruppen

Wir kommen nun zu einem Punkt, der uns außerordentlich peinlich ist, wir aber absolut keinen Einfluss auf die Berliner Bäderbetriebe haben.

Die Regel unter normalen Bedingungen ist ja immer die Sommerschließungszeit, die meist zwei Wochen über die Sommerferien hinausgeht. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass sich das Bäderpersonal noch im Einsatz im Lochowbad befindet. Die Öffnung des Stadtbades Wilmersdorf II ist nach aktueller Aussage für den 23. August 2021 vorgesehen.

Von den Berliner Bädebetrieben erhielten wir für unser Schwimmbad betreffend folgende Nachricht:

"auf Grund dringender Reparaturarbeiten im Dachbereich, ist das Lehrschwimmbecken im Stadtbad Wilmersdorf II, im Zeitraum vom 23.08. bis vermutlich zum 07.09.2021 nicht nutzbar! Notwendige Materialien für die Dachreparatur sind momentan leider nicht auf dem Markt, daher können die begonnenen Reparaturarbeiten in der Schließzeit nicht abgeschlossen werden.

Wir bitten um Verständnis und halten Sie auf dem Laufendem."

Unser Schwimmteam wird aus diesen Vorgaben nun ein Konzept erstellen, wie wir das nun wuppen können, wenn uns das Lehrschwimmbecken nicht gleich zur Verfügung steht und teilen dies den Schwimmeltern final in einer gesonderten Mail mit.

Wir können nur inständig hoffen, dass sich die Corona-Entwicklungen zum September nicht wieder verschärfen und sind nun selbst am verzweifeln. Aber Hey - wir haben es soweit geschafft, da lassen uns wir so kurz vor dem Ziel nicht einfach unterkriegen. 

Trainer

Alle Trainer müssen vor Trainingsbeginn entweder einen negativen Test nicht älter als 24 Stunden nachweisen, genesen oder durchgeimpft sein. Entsprechende Schnelltests im 4-Augen-Prinzip werden durch uns zur Verfügung gestellt.

Gehofft hatten wir es ja insgeheim, aber das sich die Türen der Sporthallen so schnell öffnen würden, konnte niemand erahnen. In den vergangenen Tagen haben wir alle Voraussetzungen und Maßnahmen geprüft, Rücksprachen mit unseren Trainern und den Schulhausmeistern abgestimmt, sowie Euer Meinungsbild eingeholt.

Am liebsten hätten wir einen "sauberen" Restart erst nach den Sommerferien vorgenommen, da uns die Erfahrung gelehrt hat, dass vorherige Zusagen zu Trainings während der Schulferien nie eingehalten und dann nur zu 20% wahrgenommen wurden. 

Dennoch möchten wir nach einer so langen Bewegungspause die Ausnahme machen und wenigstens den ersten Teil der Sommerferien für den Sport ermöglichen. Hierbei mussten wir allerdings Rücksprachen mit unseren Trainern führen, ob sie zu den Traininsgterminen so kurzfristig überhaupt verfügbar sein können. Dienstpläne für den Monat Juni sind festgeschrieben, Lehrgänge, andere Nebentätigkeiten oder gar Urlaub machen einen kompletten und so kurzfristigen Neu-Start sehr komplex.

Wir werden somit ab sofort wie nachfolgend aufgeführt bis vorerst zum 16. Juli 2021 Sport anbieten können:

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