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Beitragsgruppe A1 (Grundbeitrag): € 14,00
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schüler, Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Sozialhilfeempfänger, Empfänger von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsempfänger, Zivil- und Wehrdienstleistende

Beitragsgruppe A2 (Abteilungsbeitrag Schwimmen): € 7,00
Kinder, Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die das Schwimmangebot nutzen, zusätzlich zum Grundbeitrag Gruppe A1

Beitragsgruppe B: € 18,00
Erwachsene   

Beitragsgruppe D: € 10,00
Passivmitglieder

Beitragsgruppe E: € 12,00
Fördermitglieder

Beitragsgruppe F: frei
Ehrenmitglieder

Beitragsgruppe G: € 5,00
Trainer


Aufnahmegebühren:
Aufnahmegebühr Gruppe A1 / A2 € 28,00
Aufnahmegebühr Gruppe B € 36,00

Verwaltungsgebühr:
€ 10,00
Mahnschreiben: € 10,00
Bankgebühren bei Lastschriftstornierung: Gebührensätze der Banken

Aufnahme:
Die Aufnahme in den Verein erfolgt laut Mitgliederbeschluss ausschließlich bei Teilnahme am Lastschriftverfahren.


Kursgebühren:
Über die Höhe der Kursgebühren einzelner Veranstaltungen entscheidet der Vorstand in seinen Vorstandssitzungen.

Austritt
Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt gem. Satzung des SFW e.V.. Bis dahin ist das Mitglied zur Entrichtung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.

Berechnungsgrundlage
Die Berechnung der monatlichen Mitgliedsbeiträge (Sockelbeitrag und erweiterte Mitgliedsbeiträge) erfolgt auf der Annahme von 42 Trainingswochen pro Geschäftsjahr. Die Beiträge sind auch während der Ferien fällig, in denen die Angebote ruhen können.

Familienermässigungen (NEU)
Grundlage für eine Familienermässigung ist, dass mindestens ein erwachsenes Familienmitglied voll zahlendes Mitglied der Beitragsgruppe B ist. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Familienmitglieds erhalten eine Familienermässigung von 50 % auf den Grundbetrag der Gruppe A1.

Bestandsschutz Familienmitgliedschaften Gruppen C 1 bis 5 (NEU)
Bestehende Familienmitgliedschaften bis zum 30.09.2014 der Gruppen C 1 bis 5 bleiben unverändert bis zum Auslaufen des Familienstands bestehen. Für Neumitglieder ab dem 01.10.2014 gibt es keine Familienmitgliedschaften mehr, sondern nur noch die Option der Familienermässigungen.

Berlin, den 18.07.2017